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Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften

Biologie, Bachelor of Science (B.Sc.)

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5./6. Semester Spezialisierungsmodule

Ab dem 5. Semester erfolgt die Spezialisierung im Bachelorstudium Biologie. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Vertiefungsrichtungen: Ökologische und Organismische Biologie oder Molekular- und Zellbiologie. Die Wahl der Vertiefung ist auch für die Modulwahl entscheidend:

  • organismische Spezialisierung = mindestens ein organismisch ausgerichtetes Spezialisierungsmodul
  • molekulare/zellbiologische Spezialisierung = mindestens ein molekular ausgerichtetes Spezialisierungsmodul
  • "Mischmodule", welche sowohl organismisch als auch molekular ausgerichtet sind, zählen für beide Vertiefungsrichtungen

 

Aufbau der Spezialisierungsmodule
Ein Spezialisierungsmodul setzt sich zusammen aus Vorlesung, Praktikum und Seminar. Praktika werden in der Regel im Block abgehalten und dauern zwischen zwei und drei Wochen. Der Leistungsnachweis erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Klausur, einen benoteten Seminarvortrag und einen Arbeitsbericht bzw. ein Protokoll. Die ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Spezialisierungsmodule finden Sie im Modulhandbuch.

 

Vergabe der Spezialisierungsmodule
Die Vergabe wird zentral durchgeführt und erfolgt bereits in der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters. Die Informationsveranstaltung dazu findet in der Regel etwa 4 bis 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn statt. Spezialisierungsmodule werden jedes Semester angeboten, bitte beachten Sie dabei die im Modulhandbuch angegebene Angebotshäufigkeit. Die Platzanzahl pro Spezialisierungsmodul ist begrenzt.

 

Bewerbungsvoraussetzungen (für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS2017/18)
Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Spezialisierungsstudium ist, dass mindestens 60 ECTS erworben wurden. Diese absolute Minimalgrenze bezieht sich laut PSO auf "vollständig abgeschlossene" Grundlagenmodule und bedeutet konkret, dass alle anrechenbaren Prüfungen mit Ablauf der Wahlfrist bereits abgelegt worden sein müssen. Zum Ablauf der Wahlfrist abgelegte, aber noch nicht korrigierte bzw. eingetragene Leistungen, sind - soweit letztendlich bestanden - anrechenbar. Anmeldungen zu zukünftigen, d.h. nach Ablauf der Wahlfrist stattfindenden Prüfungen, sind dies jedoch eindeutig nicht!

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